Der Einbürgerungstest prüft Kenntnisse über Rechtsordnung, Geschichte und Gesellschaft in Deutschland sowie über das jeweilige Bundesland. Von 33 Fragen müssen mindestens 17 richtig beantwortet werden; das Zertifikat ist unbefristet gültig.
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen, für die Sie 60 Minuten Zeit haben. 30 Fragen betreffen Deutschland insgesamt – Rechtsordnung, Geschichte, Gesellschaft –, drei Fragen das Bundesland, in dem Sie wohnen. Bestanden hat, wer mindestens 17 Fragen richtig beantwortet.
Alle Fragen stammen aus einem öffentlichen Katalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit 300 allgemeinen und je 10 landesspezifischen Fragen. Wer den Katalog durcharbeitet, kennt also jede mögliche Frage.
Sie melden sich direkt bei einer zugelassenen Prüfstelle an, etwa einer Volkshochschule oder einer Sprachschule. Die Gebühr beträgt 25 Euro und wird bei jeder Wiederholung erneut fällig; wiederholen dürfen Sie so oft wie nötig. Zur Prüfung bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit.
Nach dem Test erhalten Sie eine Bescheinigung über das Ergebnis. Sie ist unbefristet gültig und wird mit dem Einbürgerungsantrag eingereicht.
Den Test brauchen grundsätzlich alle, die sich einbürgern lassen möchten. Befreit ist, wer einen deutschen Schulabschluss hat, sowie wer den Test wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht ablegen kann.
Wer im Integrationskurs den Test „Leben in Deutschland“ mit mindestens 17 richtigen Antworten bestanden hat, muss den Einbürgerungstest nicht zusätzlich ablegen.
Mindestens 17 von 33. Sie haben dafür 60 Minuten Zeit.
25 Euro pro Versuch. Wiederholungen kosten jeweils erneut 25 Euro.
Mit dem offiziellen Fragenkatalog des BAMF, den es kostenlos als Online-Testcenter gibt. Viele Sprachschulen bieten zusätzlich Vorbereitungskurse an.
Beide Tests nutzen denselben Fragenkatalog und dasselbe Format. „Leben in Deutschland“ schließt den Orientierungskurs ab; mit 17 richtigen Antworten zählt er auch als Einbürgerungstest.